Weitere Einkäufer

Wer darf für Sie einkaufen?


Wenn Sie einen FEGRO/SELGROS-Kundenausweis ausgestellt bekommen haben, besteht die Möglichkeit weitere Einkäufer auf dieser Karte anzulegen. Diese von Ihnen benannten Personen können dann in allen FEGRO-SELGROS-Märkten deutschlandweit einkaufen gehen.

Jeder Einkaufsberechtigte erhält einen separaten Einkaufsausweis mit seiner individuellen Kundennummer. Dadurch wird zusätzlich zum Firmennamen auch der Name des entsprechenden Einkäufers auf der Kundenrechnung bzw. -gutschrift angedruckt.

Hierbei ist zu beachten, dass der oder die von Ihnen benannte/n Einkäufer eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht benötigen.

Hier erfahren Sie mehr über die Einkaufsvollmacht.

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