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Weitere EinkäuferWer darf für Sie einkaufen?
Jeder Einkaufsberechtigte erhält einen separaten Einkaufsausweis mit seiner individuellen Kundennummer. Dadurch wird zusätzlich zum Firmennamen auch der Name des entsprechenden Einkäufers auf der Kundenrechnung bzw. -gutschrift angedruckt. Hierbei ist zu beachten, dass der oder die von Ihnen benannte/n Einkäufer eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht benötigen. |
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