Einkaufsvollmacht


Es besteht die Möglichkeit, weitere Personen als Einkaufsberechtigte auf Ihre FEGRO/SELGROS-Kundennummer eintragen zu lassen, so dass diese Einkäufe für Sie tätigen können.

Damit andere Einkäufer auf Ihrer FEGRO/SELGROS-Kundenkarte einkaufen gehen können, benötigt der Einkäufer eine Vollmacht, die Sie unten stehend downloaden können. Sie haben die Wahl, eine einmalige oder dauerhafte Einkaufsvollmacht zu vergeben.

Hierbei ist zu beachten, dass die von Ihnen benannte Person zusätzlich zu der Einkaufsvollmacht einen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein an der Kundeninformation vorlegt.

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Download der einmaligen Vollmacht.

Download der dauerhaften Vollmacht.

 

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