Liefer- und Zahlungsbedingungen der FEGRO/SELGROS-Großhandelsmärkte
1. FEGRO/SELGROS ist Großhandelsmarkt für Wiederverkäufer, gewerbliche Großverbraucher und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Die in der FEGRO/SELGROS angebotenen Waren sind ausschließlich für den Wiederverkauf oder zur geschäftlichen Verwendung bestimmt. Der Zutritt zur FEGRO/SELGROS ist nur mit einem gültigen FEGRO/SELGROS Einkaufsausweis zulässig. Der FEGRO/SELGROS-Ausweis ist nicht übertragbar. Für den Fall der Verhinderung des Einkaufsberechtigten kann in Ausnahmefällen der Kunde eine andere Person zum Einkauf schriftlich ermächtigen. Jeder Einkauf erfolgt im Auftrag und im Namen des Kunden. Er ist ausschließlich Vertragspartner. Der Inhaber der Ausweiskarte ist somit zur Abgabe aller Erklärungen berechtigt. 2. Der Ausweis ist seitens der FEGRO/SELGROS jederzeit kündbar und auf Verlangen zurückzugeben. FEGRO/SELGROS ist dies bezüglich nicht zur Angabe von Gründen verpflichtet. Der Kunde verpflichtet sich, seine Ausweise unaufgefordert an FEGRO/SELGROS zurückzugeben, sobald er seinen Gewerbebetrieb oder seine selbständige berufliche Tätigkeit einstellt. Verlust des Einkaufsausweises oder Entzug der Einkaufsberechtigung hat der Kunde unverzüglich FEGRO/SELGROS mitzuteilen. 3. FEGRO/SELGROS Preisangaben sind ohne Mehrwertsteuer. Die in FEGRO/SELGROS Angeboten genannten Preise haben befristete Gültigkeit. Alle Angebote und Angebotsmengen sind freibleibend. 4. Werden Tabakwaren zum Wiederverkauf an den Endverbraucher erworben, so sind bei diesem die gesetzlich vorgeschriebenen Kleinverkaufspreise einzuhalten. 5. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt grundsätzlich in bar Zug um Zug gegen Abgabe der Ware. Der Kunde bleibt selbst zum Ausgleich der Forderungen verpflichtet, wenn ein Dritter auf seine Verbindlichkeit leistet. Die Ware bleibt bis zum vollen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung auch bis zu eventuellen Einlö sung von Schecks und Lastschriften Eigentum der FEGRO/SELGROS. Bei sämtlichen unbaren Zahlarten bzw. Kreditgewährung ist der Kunde damit einverstanden, dass Bank oder Wirtschaftsauskünfte zur Bonitätsprüfung sowie Auskünfte über Name und Adresse eingeholt werden können. 6. Die Anzeige von Mängeln durch den Kunden hat nach Maßgabe des § 377 HGB zu erfolgen. Bei Vorliegen eines Sachmangels hat FEGRO/SELGROS die Wahl im Rahmen der Nacherfüllung den fehlerhaften Gegenstand auszubessern oder einen mangelfreien Gegenstand zu liefern. Der Kunde ist berechtigt nach Fehlschlagen der Nacherfüllung den Kaufpreis zu mindern oder den Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Unberührt bleiben hiervon die Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs. 7. Das Parken auf dem FEGRO/SELGROS-Gelände, das Betreten der FEGRO/SELGROS-Betriebe und die Benutzung von Transportmitteln geschehen auf eigene Gefahr. Kinder und Minderjährige haben nur in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertreter Zugang in die Großhandelsmärkte. Es ist von den hierfür von FEGRO/SELGROS zur Verfügung gestellten Einkaufswagen mit Baby- und Kindersitz Gebrauch zu machen. Eine Haftung von FEGRO/SELGROS bei Betreten durch Kinder und Minderjährige ist ausgeschlossen. 8. Dem Kunden und dem Einkaufsberechtigten ist bekannt, dass seine angegebenen Daten zur Person gespeichert und zur Erstellung seiner Einkaufsrechnungen innerhalb des Betriebes von FEGRO/SELGROS übermittelt werden, bzw. zur Einbeziehung seines Gewerbebetriebes und/oder seines Geschäftsbüros in die FEG-RO/SELGROS-Werbung dienen. Sollte durch Verstoß gegen die vorstehend unter Ziffer 1-8 aufgeführten Bedingungen der FEGRO/SELGROS oder Dritten irgendein Schaden entstehen, so verpflichtet sich der Kunde zum vollen Schadenersatz. Der Kunde verpflichtet bei Nichteinhaltung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 1.000,- EUR. Sollten einzelne der oben stehenden Bedingungen ganz oder teilweise ungültig oder nichtig sein, so behalten alle übrigen Vorschriften dennoch Gültigkeit. Erfüllungsort ist der jeweilige FEGRO/SELGROS Standort, Gerichtsstand ist Offenbach/Main. Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen der FEGRO/SELGROS werden durch Aushang am Kundeneingang bekanntgegeben. |
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